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© Physikalisch-Technische Bundesanstalt
letzte Änderung 2007-07-10,
Tamara Rygol


Das Internationale Einheitensystem (SI)

Das Internationale Einheitensystem (Système International d’Unités) mit dem in allen Sprachen gleichen Kurzzeichen SI ist 1960 von der 11. Generalkonferenz für Maß und Gewicht (CGPM), dem beschlussfassenden Gremium der Meterkonvention als Weiterentwicklung des Metrischen Systems  eingeführt worden. Damit wurde ein wichtiger Schritt  zu einer Vereinheitlichung der Metrologie abgeschlossen.

Das Système International unterscheidet zwei Klassen von Einheiten:

1. Basiseinheiten
2. abgeleitete Einheiten

Nachfolgend sind die sieben Basiseinheiten aufgeführt:

  • das Meter (m) als Einheit der Länge
  • das Kilogramm (kg) als Einheit der Masse
  • die Sekunde (s) als Einheit der Zeit
  • das Ampere (A) als Einheit der elektrischen Stromstärke
  • das Kelvin (K) als Einheit der thermodynamischen Temperatur
  • das Mol (mol) als Einheit der Stoffmenge
  • die Candela (cd) als Einheit der Lichtstärke

(Die Definitionen der Basiseinheiten durch die Generalkonferenz für Maß und Gewicht liegen hinter den Links.)

Mit Ausnahme des Kilogramms, das noch von einem in Paris aufbewahrten Prototypen (Urkilogramm) verkörpert wird,  basieren sie auf physikalischen Wirkungen, die durch ortsunabhängige Experimente zur Realisierung der Einheiten genutzt werden. Sie sind so nicht mehr abhängig von der Aufbewahrung von Prototypen bei definierten Bedingungen, sondern mit geeigneten Messeinrichtungen jederzeit und überall reproduzierbar.

Die zweite Klasse von SI-Einheiten enthält die abgeleiteten Einheiten, die durch Kombination von Basiseinheiten gemäß den algebraischen Beziehungen, die die zugehörigen Größen verknüpfen, gebildet werden. Die Namen und Zeichen einiger Einheiten, die auf diese Weise als Potenzprodukte aus den Basiseinheiten gebildet werden, können durch besondere Namen und besondere Einheitenzeichen ersetzt werden.

Nach dem „Gesetz über Einheiten im Messwesen“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1985 (BGBl I, S. 406) und der Einheitenverordnung vom 13. Dezember 1985 (BGBl I, S. 2272) sind die Einheiten des Internationalen Einheitensystems (SI) als gesetzliche Einheiten der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Damit wurden einheitliche Grundlagen für die Verwendung von Einheiten in weiten Gebieten der Wirtschaft, der Industrie, des Handels und des Verkehrs geschaffen.

Der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt als nationalem Metrologie-Institut werden im Einheitengesetz folgende Aufgaben übertragen:

1.   die gesetzlichen Einheiten darzustellen,
2.   die Temperatur nach der Internationalen Praktischen Temperaturskala der
      Internationalen Meterkonvention darzustellen,
3.   die Prototype der Bundesrepublik Deutschland sowie die Einheitenverkörperungen und
      Normale  an die internationale Prototype oder Etalons nach der Internationalen
      Meterkonvention anzuschließen oder anschließen lassen,
4.   die Prototype der Bundesrepublik Deutschland sowie die Einheitenverkörperung und
      Normale aufzubewahren,
5.   die Verfahren bekannt zu machen, nach denen nicht verkörperte Einheiten,
      einschließlich der Zeiteinheiten und der Zeitskalen sowie der Temperatureinheit und
      Temperaturskalen dargestellt werden.

Eine Broschüre zu den SI-Einheiten kann als PDF-Datei hier heruntergeladen werden.